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   BayObLG, 07.09.2022 - Verg 8/22   

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https://dejure.org/2022,27496
BayObLG, 07.09.2022 - Verg 8/22 (https://dejure.org/2022,27496)
BayObLG, Entscheidung vom 07.09.2022 - Verg 8/22 (https://dejure.org/2022,27496)
BayObLG, Entscheidung vom 07. September 2022 - Verg 8/22 (https://dejure.org/2022,27496)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    GWB § 71, § 173 Abs. 1 S. 3, Abs. 2, § 175 Abs. 2
    Kostenentscheidung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nach Beschwerderücknahme hinsichtlich der Anschlussbeschwerde

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ausschreibung für Apothekenleistungen zur Krankenhausversorgung; Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Rechtsmittels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschwerde wird zurückgenommen: Wer trägt die Kosten der Anschlussbeschwerde?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2022, 764
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2022 - Verg 8/22
    Die von der Rechtsprechung in entsprechender Anwendung des § 524 ZPO anerkannte Anschlussbeschwerde (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17 - Postdienstleistungen, NZBau 2017, 366 Rn. 16) des Antragstellers hat durch Rücknahme der Beschwerde ihre Wirkung verloren, sodass der Beschwerdeführerin auch die Kosten der Anschlussbeschwerde aufzuerlegen sind.

    Wird die Beschwerdeerwiderungsfrist vom Vorsitzenden des Beschwerdegerichts verlängert, so verlängert sich ohne weiteres auch die Anschließungsfrist (vgl. BGH - Postdienstleistungen, NZBau 2017, 366 Rn. 18; Jaeger in Byok/Jaeger, Vergaberecht, 4. Aufl. 2018, GWB § 171 Rn. 28).

  • BGH, 07.02.2007 - XII ZB 175/06

    Kosten der unselbständigen Anschlussberufung nach Berufungsrücknahme

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2022 - Verg 8/22
    Unter Umständen nimmt der Beschwerdeführer sein Rechtsmittel gerade deswegen zurück, weil er einer Erfolg versprechenden Anschlussbeschwerde damit die Grundlage entziehen kann (vgl. zum Berufungsrecht: BGH, Beschluss vom 7. Februar 2007, XII ZB 175/06, NJW-RR 2007, 786 Rn. 14).

    Zwar hat der Senat auch über diesen Antrag infolge der Rücknahme der Beschwerde nicht mehr zu entscheiden, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind dem Rechtsmittelführer allerdings die Kosten des Anschlussrechtsmittels dann nicht aufzuerlegen, wenn das Anschlussrechtsmittel von "vornherein unzulässig" war (BGH, NJW-RR 2007, 786 Rn. 8; vgl. auch KG, Beschluss vom 25. Juni 2015, 8 U 92/15, NJW-RR 2016, 128 Rn. 3; Heßler in Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 524 Rn. 41; Ball in Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 524 Rn. 31a).

  • BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2022 - Verg 8/22
    Neben der Gesamtsumme des Angebots des Antragstellers sind Optionen zu berücksichtigten, die sich der Auftraggeber einräumen lässt, da auch diese einen wirtschaftlichen Wert darstellen, der dem Ausschreibungsgegenstand innewohnt und das Interesse der Bieter an dem Auftrag mitbestimmt (BGH, Beschluss vom 18. März 2014, X ZB 12/13, juris Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 27.07.2015 - 11 Verg 1/14

    Angemessene Gebühr des Anwalts für die Vertretung im

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2022 - Verg 8/22
    In Vergabesachen ist regelmäßig eine überdurchschnittliche Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit anzuerkennen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. Juli 2015, 11 Verg 1/14, juris Rn. 5).
  • OLG München, 12.08.2008 - Verg 6/08

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren: Streitwertbestimmung im Verfahren vor

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2022 - Verg 8/22
    Mit Infrastrukturentgelten, die keine Gegenleistung des Auftraggebers für die Leistung des Auftragnehmers sind, sondern an die Netzbetreiber für die Überlassung der vorhandenen Infrastruktur zu zahlen sind und deshalb bei der Streitwertberechnung nicht zu berücksichtigen sind (vgl. OLG München, Beschluss vom 12. August 2008, Verg 6/08, juris Rn. 15; Zinger a. a. O. [696 f.]), sind die im Warenkorb vom Bieter angegebenen Preise für die voraussichtlich für die Versorgung der Patienten der Antragsgegnerin zu liefernden Arzneimittel nicht vergleichbar.
  • OLG Koblenz, 16.01.2017 - Verg 5/16

    Alarmierungsnetz - Vergabenachprüfungsverfahren: Notwendigkeit der Hinzuziehung

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2022 - Verg 8/22
    Für die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin, die sich nur gegen die Kostenentscheidung der Vergabekammer richtet, findet § 50 Abs. 2 GKG keine Anwendung; der Gegenstandswert ist vielmehr analog § 3 ZPO nach freiem Ermessen festzusetzen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Januar 2017, Verg 5/16, juris Rn. 25).
  • OLG Jena, 04.05.2005 - 9 Verg 3/05

    Aufschiebende Wirkung einer unselbständigen Anschlussbeschwerde

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2022 - Verg 8/22
    Das Oberlandesgericht Jena hat zwar in der von dem Antragsteller zitierten Entscheidung (Beschluss vom 4. Mai 2005, 9 Verg 3/05, juris Rn. 6) offen gelassen, ob eine Anschlussbeschwerde gegenüber der Entscheidung der Vergabekammer ausnahmsweise dann aufschiebende Wirkung entfaltet, wenn die Vergabekammer - unter Zurückweisung eines Nachprüfungsantrags im Übrigen - der Vergabestelle unter gewissen Auflagen eine Fortsetzung eines Vergabeverfahrens bis hin zur Zuschlagserteilung gestattet und ein Antragsteller möglicherweise ein berechtigtes Interesse daran haben kann, der Fortführung des Vergabeverfahrens bis zur endgültigen Entscheidung über seine Anschlussbeschwerde zu widersprechen.
  • OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11

    Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer: Rücknahme ohne

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2022 - Verg 8/22
    Ein Anschlussbeschwerdeführer trägt keine Kosten, wenn sein Rechtsmittel wegen einer Prozesshandlung des Beschwerdeführers seine Wirkung verloren hat (Vavra/Willner in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, 4. Aufl. 2022, GWB § 173 Rn. 168; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Juli 2019, 15 Verg 5/19, juris Rn. 2; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Februar 2012, 2 Verg 14/11, juris Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 25.07.2019 - 15 Verg 5/19

    Vergabenachprüfungsverfahren: Folgen der Überschreitung der Entscheidungsfrist;

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2022 - Verg 8/22
    Ein Anschlussbeschwerdeführer trägt keine Kosten, wenn sein Rechtsmittel wegen einer Prozesshandlung des Beschwerdeführers seine Wirkung verloren hat (Vavra/Willner in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, 4. Aufl. 2022, GWB § 173 Rn. 168; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Juli 2019, 15 Verg 5/19, juris Rn. 2; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Februar 2012, 2 Verg 14/11, juris Rn. 10).
  • BayObLG, 08.11.2021 - Verg 10/21

    Herabsetzung des Streitwerts im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2022 - Verg 8/22
    a) Die Antragsgegnerin hat sich durch die Rücknahme ihres Rechtsmittels in die Rolle der Unterlegenen begeben (vgl. BayObLG, Verg 10/21, juris Rn. 23 Beschluss vom 8. November 2021).
  • BayObLG, 05.08.2022 - Verg 7/22

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Beschwerderücknahme;

  • KG, 25.06.2015 - 8 U 92/15

    Kostentragung nach Berufungsrücknahme: Kostenquotelung bei mangels Begründung

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